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Finanzierung

Ausgaben des Vereins sind die Personalkosten, Kosten für Aus- und Weiterbildung und für die Öffentlichkeitsarbeit.
Diese Ausgaben finanzieren wir zum Teil durch die Basisförderung der gesetzlichen Krankenkassen (§39a Abs. 2 Satz 6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), darüber hinaus durch:
  • Mitgliedsbeiträge

  • Spenden, u.a. von den von uns Betreuten (Patienten, Angehörige)

  • Zuwendungen, Zuschüsse

Solche Zuwendungen bzw. Zuschüsse erhielten wir in den vergangenen Jahren von folgenden Institutionen und Firmen:
  • Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

  • AOK Reutlingen

  • Danzer Stiftung

  • Deutsche Hospizstiftung

  • Diakonisches Werk Württemberg

  • Evangelische und Katholische Gesamtkirchengemeinde Reutlingen und einzelne Kirchengemeinden in Reutlingen

  • Inner Wheel Reutlingen – Tübingen

  • Ilse Graulich-Stiftung

  • Krankenpflegeverein Reutlingen

  • Kreissparkasse Reutlingen

  • Lions Club Reutlingen

  • Reutlinger Spendenparlament

  • Robert-Bosch-Stiftung

  • Rotary-Club Reutlingen-Tübingen

  • Stadt- und Landkreis Reutlingen

  • Volksbank Reutlingen

Dabei handelt es sich in der Regel um einmalige Zuwendungen, die in jedem Einzelfall neu beantragt werden müssen.
Ob solche Anträge erfolgreich sind, ist immer offen.
Wir werden weiterhin auf Spenden und Zuwendungen angewiesen sein.
 
Bankverbindung:
Kreissparkasse Reutlingen
Konto 86574   BLZ 640 500 00
Volksbank Reutlingen
Konto 116 215 003  BLZ 640 901 00
Wir sind gemeinnützing anerkannt. Alle Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.