Vorträge und Einzelgespräche
Die Vorträge und Einzelgespräche werden von ehrenamtlichen Mitgliedern übernommen, die im
„Arbeitskreis Vorsorge“ mitarbeiten.
In diesem Arbeitskreis wurden Unterlagen entwickelt, die in einer Mappe zusammengefasst sind. Die Mappe wird
nach dem Gespräch gegen einen Unkostenbeitrag ausgehändigt.
Für die Informationsgespräche selbst werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Spenden an den Ambulanten Hospizdienst sind möglich.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den Fall, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über die Art der medizinischen Behandlung oder deren Abbruch zu treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine vertrauenswürdige Person (z.B. ein Familienangehöriger) bevollmächtigt, an Stelle eines anderen zu handeln, der dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Vollmacht kann sich auf medizinische Fragen, aber auch auf finanzielle Regelungen, Bestimmung des Aufenthaltsortes u. a. beziehen.
In einer Betreuungsverfügung wird im Voraus eine Person bestimmt, die als gesetzliche(r) Betreuer(in) eingesetzt werden soll. In dieser Funktion kann die Person für den Betreuten handeln, wenn er dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die gesetzliche Betreuungsperson wird vom Vormundschaftsgericht bestellt und beaufsichtigt. Bei schwerwiegenden medizinischen Entscheidungen muss dessen Erlaubnis eingeholt werden.